Einmalhandschuhe im Bestattungsgewerbe: Tätigkeiten, Anforderungen und Materialwahl

Im Bestattungsgewerbe gehören Einmalhandschuhe zur grundlegenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Tätigkeiten – von der Übernahme Verstorbener über die hygienische Versorgung bis zur Reinigung der Arbeitsräume – bringen Beschäftigte regelmäßig in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Wahl des richtigen Materials, der angemessenen Schichtdicke und des korrekten Wechselrhythmus ist in diesem Berufsfeld keine Routineentscheidung: Sie wird durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) und berufsgenossenschaftliche Vorgaben rahmenrechtlich geregelt.

Dieser Beitrag gibt einen sachlichen, fachlichen Überblick – pietätvoll im Ton, konkret in der Orientierung.

Kurze Antwort: Was Bestattungsunternehmen bei Handschuhen beachten müssen

Nitrilhandschuhe mit erhöhter Schichtdicke (mindestens 0,10 mm, bei der direkten Versorgung Verstorbener idealerweise 0,12–0,20 mm) und verlängerter Stulpe gelten als Standard-PSA im Bestattungsgewerbe. Latexfreie Varianten sind wegen des Allergiepotenzials bei Mitarbeitenden bevorzugt. Bei Tätigkeiten mit besonders hohem biologischem Risiko wird das Doppelhandschuh-Prinzip empfohlen – zwei Handschuhlagen übereinander. Die rechtliche Grundlage ist die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Tätigkeiten mit Verstorbenen als möglichen Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen einordnet und eine Gefährdungsbeurteilung vorschreibt.

Typische Tätigkeiten und ihre Hygieneanforderungen

Bestattungsunternehmen übernehmen eine Reihe unterschiedlicher Aufgaben, die jeweils eigene Anforderungen an den Handschutz stellen:

Tätigkeiten ohne direkten Kontakt mit Verstorbenen – Büroarbeit, Kundengespräche, Fahrzeugführung – erfordern in der Regel keine Schutzhandschuhe.

Rechtliche Grundlagen: BioStoffV, TRBA und BG-Vorgaben

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist das zentrale Regelwerk für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Deutschland. Tätigkeiten im Bestattungsgewerbe fallen unter nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Arbeitgeber sind nach § 4 BioStoffV zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet – diese legt fest, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Ergänzend gelten die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) der BAuA, insbesondere TRBA 100 für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die zuständige Berufsgenossenschaft – je nach Unternehmensstruktur die BGW oder BGHW – gibt ergänzende branchenspezifische Hinweise heraus.

Externe Quellen: Biostoffverordnung (BioStoffV) auf gesetze-im-internet.de sowie die TRBA-Regelwerke auf der BAuA-Website.

Geeignete Handschuhmaterialien im Vergleich

MaterialEigenschaftenEignungHinweise
NitrilLatexfrei, mechanisch belastbarSehr gutBevorzugt; ≥ 0,12 mm für direkte Versorgung
LatexHohe ElastizitätBedingtAllergiepotenzial; Neuanschaffungen: Nitril bevorzugen
Vinyl/PVCKostengünstigNicht ausreichendGeringere Schutzwirkung
NeoprenHohe chem. BeständigkeitFür EinbalsamierungMeist kein Einmalhandschuh; gesondert betrachten

Nitril ist das bevorzugte Material für Einmalhandschuhe im Bestattungsgewerbe. Eine ausführliche Erklärung der Materialeigenschaften findet sich im Beitrag Nitrilhandschuhe: Eigenschaften, Vorteile und Einsatzbereiche.

Schichtdicke, Stulpenlänge und Doppelhandschuh-Prinzip

Standard-Einmalhandschuhe haben Schichtdicken von 0,05–0,08 mm. Für das Bestattungsgewerbe gelten höhere Anforderungen:

Das Doppelhandschuh-Prinzip – zwei Handschuhlagen übereinander – wird bei der Versorgung Verstorbener nach infektiösen Erkrankungen eingesetzt. Ein Riss der äußeren Lage wird durch die innere abgefangen. Was die PSA-Kategorie III für Handschuhe bedeutet, erklärt der Beitrag Medizinprodukt vs. PSA: Unterschied bei Einmalhandschuhen.

Checkliste: Handschuhauswahl im Bestattungsgewerbe

Häufige Fehler im Umgang mit Einmalhandschuhen

1. Zu dünne Handschuhe einsetzen. Standard-Handschuhe mit 0,05 mm Schichtdicke sind für den Lebensmittelbereich konzipiert – nicht für intensiven Kontakt mit biologischem Material.

2. Handschuhe zu lange tragen. Schweiß und Feuchtigkeit im Inneren können die Barrierefunktion beeinträchtigen. Ein regelmäßiger Wechsel ist sinnvoll.

3. Allergiestatus der Mitarbeitenden nicht prüfen. Latexallergie ist ein anerkanntes Berufsrisiko. Latexfreie Nitrilhandschuhe sollten Standard sein.

4. Handschuhe ohne korrekte Auszieh-Technik entfernen. Beim unsachgemäßen Ausziehen kann kontaminiertes Material auf die Haut gelangen.

5. Gefährdungsbeurteilung unterlassen oder veralten lassen. Die BioStoffV macht dies zur Pflicht.

6. Chemische Beständigkeit für Einbalsamierung nicht prüfen. Formaldehydhaltige Verbindungen permeieren durch manche Materialien schnell. Herstellerangaben zur Durchbruchszeit beachten.

7. Kontaminierte Handschuhe wie Hausmüll entsorgen. Hinweise zur korrekten Entsorgung finden sich im Beitrag Einmalhandschuhe richtig entsorgen – Hygiene und Umwelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Handschuhe sind für die direkte Versorgung Verstorbener geeignet?

Nitrilhandschuhe mit einer Schichtdicke von mindestens 0,12 mm und verlängerter Stulpe werden in der Praxis am häufigsten eingesetzt. Sie sind latexfrei, mechanisch belastbar und beständig gegen viele Desinfektionsmittel. Die konkrete Eignung hängt von den Herstellerangaben und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab.

Müssen Handschuhe im Bestattungsgewerbe als PSA der Kategorie III zertifiziert sein?

Das hängt von der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung ab. Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 oder höher müssen die Handschuhe als PSA der Kategorie III zertifiziert sein. Die Festlegung obliegt dem Arbeitgeber in Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Wie oft müssen Handschuhe bei der Arbeit im Bestattungsunternehmen gewechselt werden?

Es gibt keinen einheitlichen Wechselintervall. Faustregel: nach jeder Tätigkeit mit direktem biologischen Kontakt, bei Beschädigung, nach Kontakt mit Chemikalien und nach etwa einer Stunde Dauereinsatz unter Feuchtigkeitsbelastung. Die Betriebsanweisung sollte konkrete Vorgaben enthalten.

Ist der Einsatz von Latexhandschuhen im Bestattungsgewerbe verboten?

Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot. Viele Berufsgenossenschaften empfehlen jedoch latexfreie Alternativen, um Sensibilisierungen zu vermeiden. Wo Mitarbeitende eine bestehende Latexallergie haben, ist Latexfreiheit Pflicht.

Wie werden im Bestattungsgewerbe verwendete Einmalhandschuhe korrekt entsorgt?

Handschuhe mit Kontakt zu biologischem Material werden gemäß betrieblicher Abfallklassifikation in speziell gekennzeichneten Behältern entsorgt. Die genaue Vorgehensweise sollte in der Betriebsanweisung geregelt und mit dem Betriebsarzt abgestimmt sein. Allgemeine Hinweise im Beitrag Einmalhandschuhe richtig entsorgen.

Was ist das Doppelhandschuh-Prinzip und wann wird es im Bestattungsbereich angewendet?

Beim Doppelhandschuh-Prinzip werden zwei Lagen übereinander getragen. Die äußere bietet mechanischen Schutz; bei einem Riss fängt die innere ab. Im Bestattungsgewerbe kommt es vor allem bei der Versorgung Verstorbener mit bekannter oder wahrscheinlicher Infektionskrankheit zum Einsatz.

Fazit

Einmalhandschuhe im Bestattungsgewerbe sind kein beliebig austauschbares Standardprodukt. Schichtdicke, Stulpenlänge, Materialbeständigkeit und PSA-Klassifizierung müssen auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt sein – und diese Abstimmung ist durch die Biostoffverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Nitrilhandschuhe in erhöhter Schichtdicke decken die meisten Tätigkeiten ab; für chemisch intensive Anwendungen ist die Materialbeständigkeit gesondert zu prüfen.

Wer die Händehygiene im Zusammenhang mit dem Handschuhtragen vertiefen möchte, findet Hinweise im Beitrag Hautpflege rund um Einmalhandschuhe: Eincremen davor und danach.

Quellen und Hinweise

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Arbeitsschutz-, Hygiene-, Rechts- oder Medizinproduktberatung. Für die konkrete Eignung eines Produkts sind Herstellerangaben, Normkennzeichnungen und betriebliche Anforderungen zu prüfen.

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Über diesen Ratgeber

einmalhandschuhe-ratgeber.de ist ein unabhängiger Online-Ratgeber rund um Materialien, Anwendungen und Hygiene-Standards von Einmalhandschuhen. Die Beiträge dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten bewusst keine Marken- oder Produktempfehlungen. Maßgeblich für den konkreten Einsatz sind Herstellerangaben, Normkennzeichnungen und betriebliche Anforderungen.

Aktualisiert am 28. April 2026 · Redaktioneller Beitrag ohne Produktempfehlung.