Einmalhandschuhe werden in fast allen Branchen eingesetzt – von der Lebensmittelverarbeitung über die Pflege bis zur Industrie. Damit sie als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf den europäischen Markt kommen, müssen sie der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen. Diese teilt PSA in drei Risikokategorien ein: I, II und III. Für Einkauf, Gefährdungsbeurteilung und Anwendung ist entscheidend, in welcher Kategorie ein Handschuh eingestuft ist – denn die Kategorie bestimmt das Prüfverfahren, die Schutzwirkung und die Pflichten von Hersteller und Anwender.

Kurzantwort: Was bedeuten die PSA-Kategorien bei Einmalhandschuhen?

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ordnet jede Persönliche Schutzausrüstung einer von drei Risikokategorien zu. Kategorie I deckt geringe Risiken ab (zum Beispiel Schutz vor leichten mechanischen Einwirkungen oder warmem Wasser bis 50 °C), Kategorie II mittlere Risiken (etwa allgemeiner mechanischer Schutz) und Kategorie III Risiken mit irreversiblen oder tödlichen Folgen – darunter Chemikalien, Mikroorganismen und schädliche biologische Agenzien. Einmalhandschuhe finden sich vor allem in Kategorie I (zum Beispiel reine Kosmetik- oder Lebensmittelanwendungen ohne Gefahrstoffkontakt) sowie in Kategorie III (Chemikalien- und Mikroorganismenschutz nach EN ISO 374). Die konkrete Einstufung entscheidet, ob eine Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle erforderlich ist und welche Kennzeichnung auf Produkt und Verpackung erscheinen muss.

Rechtlicher Hintergrund: PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Seit dem 21. April 2018 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar die Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstung. Sie hat die frühere Richtlinie 89/686/EWG abgelöst und legt Anforderungen an Konstruktion, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung von PSA fest. Die Verordnung gilt für PSA, die so konzipiert ist, dass sie von Personen getragen oder gehalten wird, um diese vor einer oder mehreren Gefahren für ihre Sicherheit oder Gesundheit zu schützen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu medizinischen Einmalhandschuhen: Reine Untersuchungs- oder Operationshandschuhe, die dem Schutz des Patienten und nicht primär dem Schutz des Trägers vor einer Gefährdung dienen, fallen unter die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 und werden über die Norm EN 455 für medizinische Einmalhandschuhe geregelt. Viele Handschuhe sind heute jedoch doppelt zugelassen – als Medizinprodukt und als PSA, mit entsprechender doppelter Kennzeichnung.

Die drei Kategorien im Detail

Kategorie I – geringes Risiko

Kategorie I umfasst PSA, die ausschließlich gegen geringfügige Risiken schützen soll. Die Verordnung nennt im Anhang I unter anderem: oberflächliche mechanische Verletzungen, Kontakt mit als nicht aggressiv eingestuften Reinigungsmitteln, Kontakt mit warmen Gegenständen, die einer Temperatur von höchstens 50 °C ausgesetzt sind, sowie Beeinträchtigungen durch Witterung, die nicht außergewöhnlich oder extrem ist.

Für Hersteller bedeutet das: Sie können die Konformitätsbewertung allein anhand der internen Fertigungskontrolle (Modul A) durchführen. Eine Beteiligung einer benannten Stelle ist nicht vorgeschrieben. Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Typische Einmalhandschuh-Anwendungen in Kategorie I sind etwa Friseur- oder Kosmetiktätigkeiten ohne Kontakt zu reizenden Produkten, leichte Reinigungsarbeiten im Haushalt oder einfache Pack- und Sortierarbeiten ohne chemische Gefährdung.

Kategorie II – mittlere Risiken

Kategorie II ist der Auffangtatbestand: Sie umfasst alle Risiken, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III ausdrücklich genannt sind. Klassisch dazu zählt mechanischer Schutz (Schnitt, Stich, Abrieb) jenseits der Bagatellgrenze, allgemeiner Handschutz bei Montagearbeiten oder Schutz vor Temperaturen, die das geringe Risiko der Kategorie I überschreiten, aber kein extremes Risiko darstellen.

Für Kategorie II ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erforderlich (Modul B). Der Hersteller belegt damit, dass das Muster die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Die laufende Produktion überwacht der Hersteller selbst nach Modul C (Konformität mit der Bauart). Einmalhandschuhe finden sich nur selten in reiner Kategorie II – etwa wenn sie als allgemeiner mechanischer Handschutz vermarktet werden, ohne Anspruch auf Chemikalien- oder Mikroorganismenschutz.

Kategorie III – irreversible oder tödliche Risiken

Kategorie III ist die anspruchsvollste Klasse. Sie umfasst Risiken, die zu schwerwiegenden, irreversiblen Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können. Anhang I nennt unter anderem: gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, Atemwege belastende Atmosphären, biologische Agenzien, ionisierende Strahlung, hohe Temperaturen ab 100 °C, Tieftemperaturen unter –50 °C, Stromschläge, Stürze aus großer Höhe und schädliche Lärmexpositionen.

Bei Einmalhandschuhen sind in der Praxis vor allem drei Schutzziele aus Kategorie III relevant: Schutz vor Chemikalien (geprüft nach EN ISO 374-1), Schutz vor Mikroorganismen einschließlich Viren (EN ISO 374-5) sowie Schutz vor schädlichen biologischen Agenzien. Für Kategorie III ist zusätzlich zur Baumusterprüfung eine laufende Überwachung der Produktion durch eine benannte Stelle vorgeschrieben – entweder über Modul C2 (stichprobenweise interne Prüfung) oder Modul D (Qualitätssicherung der Produktion). Dies erkennt der Käufer an der vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle hinter dem CE-Zeichen (zum Beispiel „CE 0123″).

Übersicht: PSA-Kategorien bei Einmalhandschuhen

MerkmalKategorie IKategorie IIKategorie III
Risikoklassegeringes Risikomittleres Risikoschwerwiegend / irreversibel
KonformitätsbewertungSelbstzertifizierung (Modul A)EU-Baumusterprüfung (Modul B)Modul B + Produktionsüberwachung (C2 oder D)
Benannte Stellenicht erforderlichfür Baumusterprüfungfür Baumusterprüfung und laufende Überwachung
CE-KennzeichenCECECE + 4-stellige Kennnummer
Typische Einmalhandschuh-AnwendungFriseur, Kosmetik ohne Reizstoffe, leichte Hausarbeitallgemeiner mechanischer SchutzChemikalien-, Mikroorganismen-, Virenschutz
Relevante NormenEN ISO 21420EN ISO 21420, EN 388EN ISO 21420, EN ISO 374-1/-5, ggf. EN 388
Pflicht zur Benutzerinformationjajaja, mit Permeations-/Penetrationsdaten
Die Tabelle gibt allgemeine Kategorien wieder. Maßgeblich für die Einstufung sind Herstellerangaben und das Sicherheitsdatenblatt der jeweiligen Anwendung.

Kennzeichnung erkennen – das steht auf Karton und Beipackzettel

Für die Praxis lohnt sich ein geschulter Blick auf Karton und Benutzerinformation. Folgende Angaben sind aussagekräftig:

Was die Einstufung für den Einkauf bedeutet

Wer Einmalhandschuhe für den betrieblichen Einsatz beschafft, sollte die PSA-Kategorie nicht als bloße Verwaltungsangabe verstehen – sie hat direkte Konsequenzen für die Gefährdungsbeurteilung. Drei Punkte sind aus Einkaufssicht entscheidend:

Was die Einstufung für die Anwendung bedeutet

Aus Sicht des Anwenders ergeben sich aus der PSA-Kategorie konkrete Pflichten und Empfehlungen. In Deutschland greift hier vor allem die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), die die Anforderungen der EU-Richtlinie 89/656/EWG umsetzt: Der Arbeitgeber stellt die geeignete PSA bereit, unterweist die Beschäftigten, prüft die Wirksamkeit und sorgt für regelmäßige Wartung und Ersatz.

Speziell für Schutzhandschuhe konkretisiert die DGUV Regel 112-195 die Auswahl- und Benutzungspflichten. Bei Chemikalienkontakt sind Permeationszeiten zu beachten – mehr zu den entsprechenden Prüfverfahren findet sich im Beitrag zur Norm EN ISO 374 Chemikalienschutz bei Schutzhandschuhen einfach erklärt.

Beispiele aus der Praxis

Friseur und Kosmetik

Beim normalen Waschen, Schneiden oder Föhnen reicht in der Regel ein Kategorie-I-Handschuh. Sobald jedoch Haarfärbemittel, Blondierungen oder Dauerwellpräparate ins Spiel kommen, handelt es sich um Gefahrstoffe – dann wird ein Kategorie-III-Handschuh nach EN ISO 374 benötigt, der gegen die jeweiligen Chemikaliengruppen geprüft ist. Latexhandschuhe scheiden hier oft aus Allergiegründen aus, mehr dazu im Beitrag Latexallergie und Einmalhandschuhe: Hintergründe, Risiken und sichere Alternativen.

Lebensmittelverarbeitung

Bei der reinen Konfektionierung von Lebensmitteln ohne Gefahrstoffkontakt ist die Lebensmittelverordnung 1935/2004 maßgeblich – die PSA-Einstufung liegt typischerweise bei Kategorie I. Werden zusätzlich Reinigungs- und Desinfektionsmittel angewendet, sind für diese Tätigkeiten Kategorie-III-Handschuhe nach EN ISO 374 erforderlich.

Pflege, Arztpraxis, Labor

Hier sind die meisten Einmalhandschuhe doppelt zertifiziert: als Medizinprodukt nach EN 455 und als PSA der Kategorie III nach EN ISO 374-5 (Schutz vor Mikroorganismen einschließlich Viren). Die Qualität wird unter anderem über den AQL-Wert beschrieben, der die zulässige Lochrate definiert – siehe dazu den Beitrag AQL-Wert bei Einmalhandschuhen: Was die Kennzahl bedeutet.

Checkliste: PSA-Kategorie richtig bestimmen

Häufige Fehler bei der Kategorie-Auswahl

  1. Kategorie I für Chemikalienkontakt verwenden – etwa beim Umgang mit Lösemitteln oder konzentrierten Reinigern. Dies ist nicht zulässig.
  2. CE-Zeichen ohne Kennnummer als Beleg für Chemikalienschutz missdeuten. Eine Kennnummer fehlt nur bei Kategorie I oder bei Produktfälschungen.
  3. Permeationsklassen mit Penetrationsklassen verwechseln. Permeation beschreibt das Durchdringen auf molekularer Ebene, Penetration das Durchdringen durch Poren oder Lecks.
  4. Lebensmittelpiktogramm als Beleg für Chemikalienschutz nutzen. Die Verordnung 1935/2004 regelt nur Migration von Inhaltsstoffen ins Lebensmittel, nicht den Schutz des Trägers.
  5. Doppelt zertifizierte Handschuhe nur nach EN 455 prüfen, obwohl PSA-Anforderungen relevant sind. Bei Pflege und Labor gelten beide Regelwerke parallel.
  6. Pulver in PSA-Handschuhen tolerieren. Puderfreie Varianten sind in der Regel hygienischer und reduzieren Allergierisiken – Hintergründe im Beitrag Puderfrei vs. gepudert: Warum puderfreie Einmalhandschuhe Standard wurden.
  7. Auf veraltete Normverweise (zum Beispiel EN 374 ohne Jahreszahl) bauen. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der EN ISO 374-Reihe.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt die EU-Verordnung 2016/425?

Die EU-Verordnung 2016/425 legt seit dem 21. April 2018 verbindlich fest, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Persönliche Schutzausrüstung in der EU erfüllen muss. Sie regelt Konstruktion, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Marktüberwachung und teilt PSA in drei Risikokategorien I, II und III ein.

In welche PSA-Kategorie fallen Einmalhandschuhe?

Das hängt vom Schutzziel ab. Handschuhe für geringe Risiken (zum Beispiel Schutz vor warmem Wasser bis 50 °C, leichte mechanische Belastungen, nicht aggressive Reiniger) fallen in Kategorie I. Reiner mechanischer Schutz jenseits der Bagatellgrenze liegt in Kategorie II. Schutz vor Chemikalien, Mikroorganismen oder Viren erfordert Kategorie III nach EN ISO 374.

Woran erkenne ich, in welcher Kategorie ein Einmalhandschuh eingestuft ist?

Auf dem Karton steht das CE-Zeichen. Folgt darauf eine vierstellige Kennnummer der benannten Stelle, handelt es sich um Kategorie III. Steht das CE-Zeichen ohne Zahl, ist das Produkt Kategorie I oder II. Zusätzlich geben Piktogramme (Becherglas, Bio-Symbol, Hammer, Gabel-Glas) Hinweise auf die geprüften Schutzwirkungen.

Sind medizinische Einmalhandschuhe automatisch PSA?

Nein. Medizinische Einmalhandschuhe nach EN 455 fallen primär unter die Medizinprodukteverordnung 2017/745 und schützen vor allem den Patienten. Erst wenn sie zusätzlich nach EN ISO 374-5 zum Schutz des Trägers vor Mikroorganismen und Viren zertifiziert sind, gelten sie auch als PSA der Kategorie III. Viele moderne Untersuchungshandschuhe sind doppelt zertifiziert.

Was unterscheidet Kategorie II von Kategorie III?

Kategorie II deckt mittlere Risiken ab, die weder geringfügig noch lebensgefährlich sind. Die Konformitätsbewertung umfasst eine EU-Baumusterprüfung, aber keine laufende Produktionsüberwachung durch eine benannte Stelle. Kategorie III gilt für schwere oder irreversible Risiken wie Chemikalien und Mikroorganismen und verlangt zusätzlich zur Baumusterprüfung eine kontinuierliche Überwachung der Produktion.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Kategorie-III-Handschuhen?

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die passende PSA bereitstellen, die Beschäftigten unterweisen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen. Bei Chemikalienschutz sind Permeationsdaten auszuwerten und auf die konkrete Anwendung zu übertragen. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der PSA-Benutzungsverordnung und konkretisierend aus der DGUV Regel 112-195.

Reicht ein CE-Zeichen aus, um die Qualität eines Handschuhs zu beurteilen?

Das CE-Zeichen belegt nur, dass der Hersteller eine Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Für die fachliche Bewertung sind zusätzlich die Benutzerinformation, die EU-Konformitätserklärung, die geprüften Normen und – bei Kategorie III – die Permeationsklassen entscheidend. Bei Auffälligkeiten kann die Marktüberwachungsbehörde Stichproben anfordern.

Fazit

Die PSA-Kategorien I, II und III sind kein Marketing-Detail, sondern bestimmen, welche Prüfungen ein Einmalhandschuh durchlaufen hat, welche Schutzwirkung er nachweisbar erbringt und welche Pflichten Arbeitgeber bei der Auswahl haben. Wer regelmäßig Einmalhandschuhe einkauft, sollte die Einordnung kennen, die Kennzeichnung am Karton lesen können und die Benutzerinformation aufmerksam auswerten. Im Zweifel gibt das Sicherheitsdatenblatt der eingesetzten Stoffe die Richtung vor – und nicht das Marketingmaterial des Herstellers.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Arbeitsschutz-, Hygiene-, Rechts- oder Medizinproduktberatung. Für die konkrete Eignung eines Produkts sind Herstellerangaben, Normkennzeichnungen und betriebliche Anforderungen zu prüfen.

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Über diesen Ratgeber

einmalhandschuhe-ratgeber.de ist ein unabhängiger Online-Ratgeber rund um Materialien, Anwendungen und Hygiene-Standards von Einmalhandschuhen. Die Beiträge dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten bewusst keine Marken- oder Produktempfehlungen. Maßgeblich für den konkreten Einsatz sind Herstellerangaben, Normkennzeichnungen und betriebliche Anforderungen.

Aktualisiert am 28. April 2026 · Redaktioneller Beitrag ohne Produktempfehlung.